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Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht
für Tauchlehrer & Ausbilder
Eine Haftpflichtversicherung ist für den Profi unabdingbar.
Es muss nicht der eigene Fehler sein, es kann auch der Anwalt
eines verunglückten Tauchers sein, der den Betreuer in
den Bankrott treibt…
Es ist kein Geheimnis, dass die Klagebereitschaft zunimmt.
Es häufen sich Meldungen darüber, dass selbst Assistenten,
die (noch) kein TL sind, aufgrund ihres höheren Brevets
(als das des betroffenen Schülers) und ihres Erfahrungsstandes
zur Rechenschaft gezogen wurden, weil sie bei einer Ausbildung
assistierend zur Seite gestanden haben.
Grundsätzlich gehen im Buddysystem die Taucher eine
Gefahrengemeinschaft ein und nehmen jeweils für den anderen
Teil eine Garantenstellung ein. Häufig nimmt der erfahrenere
ggf. auch höherbrevetierte Taucher darüber hinaus
noch die Stellung des Tauchgangführers ein oder er wird
zumindest dafür gehalten… Gerade hierin können
Haftungsfallen und Rechtsstreitigkeiten wurzeln, für
die sich nicht immer eine Privathaftpflichtversicherung verantwortlich
zeigen will.
Ein Haftpflichtversicherter kann auf folgende Regulierungen
zurückgreifen:
Besteht ein berechtigter (verschuldeter) Anspruch gegen
den Versicherten, so tritt die Versicherung an seiner Stelle
für die Forderung ein. Unberechtigte Ansprüche wehrt
die Haftpflichtversicherung nach Prüfung ab; durch diese
Klärung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
wird der Versicherte ebenfalls von seiner Leistungspflicht
befreit.
Wichtig: Es muss sich bei einem Schadensfall um ein versichertes
Ereignis handeln. So kann eine Privathaftpflicht oder die
häufig angepriesene Tauchhaftpflicht (abgespeckte Haftpflichtversicherung
nur für Tauchereignisse) keine Deckung für Fälle
gewähren, die sich während einer Ausbildung ereignen.
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