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Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht

für Tauchlehrer & Ausbilder

Eine Haftpflichtversicherung ist für den Profi unabdingbar. Es muss nicht der eigene Fehler sein, es kann auch der Anwalt eines verunglückten Tauchers sein, der den Betreuer in den Bankrott treibt…

Es ist kein Geheimnis, dass die Klagebereitschaft zunimmt. Es häufen sich Meldungen darüber, dass selbst Assistenten, die (noch) kein TL sind, aufgrund ihres höheren Brevets (als das des betroffenen Schülers) und ihres Erfahrungsstandes zur Rechenschaft gezogen wurden, weil sie bei einer Ausbildung assistierend zur Seite gestanden haben.

Grundsätzlich gehen im Buddysystem die Taucher eine Gefahrengemeinschaft ein und nehmen jeweils für den anderen Teil eine Garantenstellung ein. Häufig nimmt der erfahrenere ggf. auch höherbrevetierte Taucher darüber hinaus noch die Stellung des Tauchgangführers ein oder er wird zumindest dafür gehalten… Gerade hierin können Haftungsfallen und Rechtsstreitigkeiten wurzeln, für die sich nicht immer eine Privathaftpflichtversicherung verantwortlich zeigen will.

Ein Haftpflichtversicherter kann auf folgende Regulierungen zurückgreifen:

Besteht ein berechtigter (verschuldeter) Anspruch gegen den Versicherten, so tritt die Versicherung an seiner Stelle für die Forderung ein. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Haftpflichtversicherung nach Prüfung ab; durch diese Klärung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen wird der Versicherte ebenfalls von seiner Leistungspflicht befreit.

Wichtig: Es muss sich bei einem Schadensfall um ein versichertes Ereignis handeln. So kann eine Privathaftpflicht oder die häufig angepriesene Tauchhaftpflicht (abgespeckte Haftpflichtversicherung nur für Tauchereignisse) keine Deckung für Fälle gewähren, die sich während einer Ausbildung ereignen.

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© / www.tauchversicherung.com, 28.02.2006