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Kostenübernahme bei Tauchunfällen
Die Unfallversicherung
Vorwort:
Warum zählt der Tauchunfall nicht als normaler Unfall?
Der
Lösungsansatz: Leistungserweiterungen
Beispiele:
Welche Kosten können durch einen Tauchunfall entstehen?
Vorwort
Die Unfallversicherung deckt nur den Unfall und seine Folgen
in Form einer Leistung bei Invalidität, Bergungs- u.
Überführungskosten, Unfallkrankenhaustagegeld, Genesungsgeld,
kosmetische Operation und Unfalltod.
Das Ärgernis ist vielen Tauchern bekannt: Immer wieder
kommt es im Schadensfall (Unfall) zu gerichtlichen Auseinandersetzungen
die auf eines hinauslaufen:
Die Definition des Unfallbegriffes: Ein Unfallgemäß
§1 AUB liegt vor, wenn der Versicherte durch ein "plötzlich
von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet".
Damit ist der Tauchunfall i. S. der vorstehenden Definition
in den allgem. Unfallbedingungen (AUB) nicht versichert. Der
Taucher gibt sich freiwillig in den Gefahrenbereich, die Gesundheitsschädigung
ist u. U. vorhersehbar und daher nicht plötzlich, Folgen
treten meist nicht unmittelbar auf. Es gibt unzählige
Möglichkeiten hier die Leistung als Versicherer auszuhebeln.
Leistungserweiterungen
Eine spezielle Unfallpolice muss diese Begriffsdefinition
um die Caissonskrankheit, Trommelfellverletzungen, Ertrinken,
Ersticken sowie andere Folgen des Tauchens erweitern. Des
weiteren müssen die Bergungssummen erheblich erhöht
werden (Stichwort: Ambulanzflug oder Rückflug).
Die Definitionserweiterung des Unfallbegriffes
um "Tauchtypische Gesundheitsschäden / Erkrankungen"
ist die beste Formulierung zum Einschluss von Tauchunfällen
und deren Folgen.
Durch die Weltgeltung ist der T-Unfall sowohl in einheimischen
Gewässern als auch bei längeren Auslandsaufenhalten
abgesichert.
Als Makler haben wir mehrere Unfallkonzepte, die die Erweiterung
des Unfallbegriffes um tauchtypische Gesundheitsschäden
anbieten.
Die Versicherungssumme für Bergungskosten, unter denen
die Behandlung der tauchtypischen Erkrankungen versichert
sind, sollte in Abhängigkeit von weiteren vorhandenen
Versicherungen gewählt werden. Sind die Behandlungskosten
im Ausland durch eine Auslandsreise-KV schon versichert, muss
dieser Posten nicht so hoch ausfallen, als wenn die Unfallversicherung
als einzige Versicherung abgeschlossen werden soll.
Es ist z.B. möglich die Bergungskosten in Höhe
der Rückreisekosten aus den Malediven abzusichern (bspw.
70.000.- €) oder auf den Rahmen der in Deutschland (teilweise
auch Europa) üblichen Kosten
zu begrenzen.
Neben Bergungskosten sollten auch die Kosten für Sucheinsätze
(z.B. Höhlentauchen) Bestandteil sein.
Erweiterungsmöglichkeiten

Deckungserweiterung:
tauchtypische Gesundheitsschäden (Beispiele siehe unten)
Kosten
für Dekompressionskammer sind unter Bergungskosten kostenfrei
mitversichert
Unfälle
im Wasser
Ertrinken,
Ersticken u. Erfrieren im Wasser gilt als Unfall
Fristenverlängerung
zur Invaliditätsfeststellung (3 Jahre)
Rettung
von Menschenleben ist mitversichert
Bewusstseinsstörung
durch Trunkenheit sind mitversichert
Vergiftung
durch Dämpfe u. Gase auch nach stundenlanger Einwirkung
sind mitversichert
Beitragsfreie
Weiterführung der Kinderunfallversicherung bei Tode des
Versicherungsnehmers
Verbesserte
Gliedertaxe usw.
Bedingungen
ansehen ( )
Diese Deckungserweiterungen sowie die nachfolgenden Besonderheiten
sind u.a. in einem unserer Unfallkonzepte (mehrfach prämiert)
beitragsfrei eingschlossen.
Besonderheiten 
(beitragsfrei)
Folgende Leistungserweiterungen können in einigen unserer
Unfallkonzepte beitragsfrei eingeschlossen werden:
Keine
Berufsgruppenunterteilung (günstige Preise f. körperliche
Tätigkeit)
Absicherung
mit verbesserten Sonderbedingungen
Bergungs-
und Suchkosten (auch Druckkammer) bis zu 30.000.- €
(Erhöhung gegen Beitrag)
Kurkostenbeihilfe
bis zu 6.000.- €
Umschulungsgeld
bis zu 6.000.- €
Komageld
bis zu 200.- € p. Woche
Kosmetische
OP bis zu 6.000.- €
Rooming
in Leistung ab 1. -10. Tag 60.- €; ab 11. Tag 15.- €
Nachhilfegeld
15. -35. Tag 30.- €
Haushaltshilfe
je Tag 60.- € (max. 100 Tage)
Beitragsfreie
Mitversicherung bei Neugeborenen
Beispiel für
Bergungskosten eines Tauchunfalles 
(an heimischen Gewässern ereignet)
Wasserrettungsstelle
(DLRG): 230.- €
Notarztwagen:
450.- €
Rettungshubschrauber:
4.600.- €
Druckkammerzentrum
Behandlungstag: 450.- €
Druckammerfahrt:
300.- €
Im
Vergleich zu einem Tauchunfall im Ausland liegen hier die
Kosten meist zwischen 2.500.- € bis 9.000.- €.
Im Ausland:
Neben z. B. hohen Flugrettungkosten (vom Safariboot) kann
die vorzeitige Rückreise aus dem indischen Ozean schon
mal mit 62.500.- € zu Buche schlagen. Für diesen
Fall sollte eine Auslandsreise-KV oder entsprechend hohe Bergungskosten
abgeschlossen werden.
Tauchtypische Gesundheitsschäden 
und Folgekosten
Die Defintion tauchtypischer Gesundheitsschäden spezifiziert
nicht weiter das einzelne Unfallereignis. Somit zählen
in der Tauch-Unfallpolice folgende Umstände mit zum versicherten
Ereignis.
Caissonkrankheit
Trommelfellverletzung
erhöhte
Bergungskosten
Druckkammerkosten
hohe
Vers.-Summen für den Auslandsrücktransport
Folgekosten
Weitere
tauchtypische Gesundheitsschäden sind hier aufgelistet
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