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Impressum

Disclaimer:

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Kostenübernahme bei Tauchunfällen

-- Die Unfallversicherung --

Direkt zum Unfallkonzept

Vorwort

Die Unfallversicherung deckt nur den Unfall und seine Folgen in Form einer Leistung bei Invalidität, Bergungs- u. Überführungskosten, Unfallkrankenhaustagegeld, Genesungsgeld, kosmetische Operation und Unfalltod.

Das Ärgernis ist vielen Tauchern bekannt: Immer wieder kommt es im Schadensfall (Unfall) zu gerichtlichen Auseinandersetzungen die auf eines hinauslaufen:

Die Definition des Unfallbegriffes: Ein Unfallgemäß §1 AUB liegt vor, wenn der Versicherte durch ein "plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet". 

Damit ist der Tauchunfall i. S. der vorstehenden Definition in den allgem. Unfallbedingungen (AUB) nicht versichert. Der Taucher gibt sich freiwillig in den Gefahrenbereich, die Gesundheitsschädigung ist u. U. vorhersehbar und daher nicht plötzlich, Folgen treten meist nicht unmittelbar auf. Es gibt unzählige Möglichkeiten hier die Leistung als Versicherer auszuhebeln.

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Leistungserweiterungen

Direkt zu den Unfallversicherungen

Eine spezielle Unfallpolice muss diese Begriffsdefinition um die Caissonskrankheit, Trommelfellverletzungen, Ertrinken, Ersticken sowie andere Folgen des Tauchens erweitern. Des weiteren müssen die Bergungssummen erheblich erhöht werden (Stichwort: Ambulanzflug oder Rückflug).

Die Definitionserweiterung des Unfallbegriffes um "Tauchtypische Gesundheitsschäden / Erkrankungen" ist die beste Formulierung zum Einschluss von Tauchunfällen und deren Folgen.

Durch die Weltgeltung ist der T-Unfall sowohl in einheimischen Gewässern als auch bei längeren Auslandsaufenhalten abgesichert.

Als Makler haben wir mehrere Unfallkonzepte, die die Erweiterung des Unfallbegriffes um tauchtypische Gesundheitsschäden anbieten.

Die Versicherungssumme für Bergungskosten, unter denen die Behandlung der tauchtypischen Erkrankungen versichert sind, sollte in Abhängigkeit von weiteren vorhandenen Versicherungen gewählt werden. Sind die Behandlungskosten im Ausland durch eine Auslandsreise-KV schon versichert, muss dieser Posten nicht so hoch ausfallen, als wenn die Unfallversicherung als einzige Versicherung abgeschlossen werden soll.

Direkt zum Unfallkonzept

Es ist z.B. möglich die Bergungskosten in Höhe der Rückreisekosten aus den Malediven abzusichern (bspw. 70.000.- €) oder auf den Rahmen der in Deutschland (teilweise auch Europa) üblichen Kosten zu begrenzen.

Neben Bergungskosten sollten auch die Kosten für Sucheinsätze (z.B. Höhlentauchen) Bestandteil sein.

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-- Erweiterungsmöglichkeiten --

Direkt zum Unfallkonzept

Diese Deckungserweiterungen sowie die nachfolgenden Besonderheiten sind u.a. in einem unserer Unfallkonzepte (mehrfach prämiert) beitragsfrei eingschlossen.

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-- Besonderheiten --
(beitragsfrei)

Folgende Leistungserweiterungen können in einigen unserer Unfallkonzepte beitragsfrei eingeschlossen werden:

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Beispiel für

-- Bergungskosten eines Tauchunfalles --

(an heimischen Gewässern ereignet)

Im Ausland:

Neben z. B. hohen Flugrettungkosten (vom Safariboot) kann die vorzeitige Rückreise aus dem indischen Ozean schon mal mit 62.500.- € zu Buche schlagen. Für diesen Fall sollte eine Auslandsreise-KV oder entsprechend hohe Bergungskosten abgeschlossen werden.

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Tauchtypische Gesundheitsschäden

und Folgekosten

Die Defintion tauchtypischer Gesundheitsschäden spezifiziert nicht weiter das einzelne Unfallereignis. Somit zählen in der Tauch-Unfallpolice folgende Umstände mit zum versicherten Ereignis.

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© / www.tauchversicherung.com, 28.02.2006