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Private Krankenversicherung
Wer
kann sich privat krankenversichern?
Das
Angebot der privaten Krankenversicherung
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zu: Wahl der PKV und der Versicherungsgesellschaft (PKV-Vergleich)
Wer kann sich privat krankenversichern?
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkasse können sich jederzeit für die
private Krankenversicherung entscheiden. Dazu gehören
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
(2002: monatlich EUR 3.375 bzw. EUR 40.500 p.a. im gesamten
Bundesgebiet) sowie Selbständige und Beamte unabhängig
von der Höhe ihres Einkommens.
Angestellte und Arbeiter,
deren Arbeitsentgelt hingegen unter der Versicherungsgrenze
liegt, sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können ihren persönlichen Schutz aber durch
private Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherter
Angestellter oder Arbeiter durch das jährliche Ansteigen
der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird,
kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche
Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beamte erhalten von ihrem
Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den
Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder
deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 Prozent
(bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der Aufwendungen, für
den Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Die
private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte
Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist damit
der systemgerechte Versicherungsträger.
Wer im Erwerbsleben privat versichert war, bleibt es auch
als Rentner. Seit dem 1.
Januar 1994 ist nur derjenige Rentner in einer gesetzlichen
Krankenkasse pflichtversichert, der während 90 Prozent
der zweiten Hälfte seines Berufslebens gesetzlich pflichtversichert
war. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Kassen können
dort ebenfalls freiwillig im Ruhestand versichert bleiben.
Studenten und Ärzte im Praktikum
können sich von der Versicherungspflicht in den
gesetzlichen Kassen befreien lassen. Studenten können
zusammen mit ihren Eltern versichert sein, einen eigenen Versicherungsvertrag
haben oder ihn noch beantragen. Auch Spezialtarife
können gewählt werden.
Die Krankheitsvollversicherung
Die Krankheitsvollversicherung ist die Alternative zur freiwilligen
Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt
im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische
Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und
Entbindungen. Privatversicherte haben freie Wahl unter allen
Ärzten und Krankenhäusern. Der private Krankenversicherungsschutz
gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb Europas
mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten
kann die Geltungsdauer durch eine Vereinbarung mit der Versicherung
verlängert werden. Privat Versicherte sind nicht von
den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen
betroffen, wie sie der Gesetzgeber bei den gesetzlichen Krankenkassen
z.B. beim Gesundheitsreformgesetz oder auch bei den GKV-Neuordnungsgesetzen
vorgenommen hat. Es gibt verschiedene Möglichkeiten,
eine private Vollversicherung zu gestalten.
Die 1OO-Prozent-Sicherung mit und ohne Selbstbehalt. Dieser
umfassende Schutz wird häufig mit einem frei gewählten
Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlung verbunden.
Dieser im voraus bestimmte Betrag von zum Beispiel 300, 600,
1000 oder mehr DM jährlich wird von der Summe der eingereichten
Rechnungen abgezogen. Er bezeichnet also den Teil der Behandlungskosten,
den der Versicherte selber zu zahlen hat. In Krankenhaustarifen
ist meist kein Selbstbehalt vorgesehen.
Die Kosten zahnärztlicher und kieferorthopädischer
Behandlungen sowie diejenigen für Zahnersatz übernimmt
die private Krankenversicherung im Rahmen des jeweiligen Tarifs.
Beim Zahnersatz können ebenfalls Tarife mit einem unterschiedlichen
Erstattungsprozentsatz gewählt werden. Ein Tarif mit
einem hohen Erstattungsprozentsatz von z.B. 80 Prozent ist
dabei selbstverständlich etwas teurer als ein Tarif mit
einem Erstattungsprozentsatz von beispielsweise nur 50 Prozent.
Die prozentuale Erstattung
Sie ist für Beamte und ihre Familienangehörigen,
die Anspruch auf Beihilfe haben, eine interessante Möglichkeit.
Die Höhe des Prozentsatzes, zu dem Krankheitskosten erstattet
werden sollen, wählen sie nach Maßgabe ihres Beihilfeanspruchs
selbst aus.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung schützt privat Krankenversicherte
vor Einkommensverlusten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitnehmer erhalten nach Beginn einer Krankheit noch sechs
Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber. In einigen Fällen
sehen der Tarif oder der Arbeitsvertrag auch eine längere
Lohnfortzahlung vor. Mit der Krankentagegeldversicherung ist
eine finanzielle Absicherung im Anschluss an die Gehaltsfortzahlung
des Arbeitgebers möglich. Vom vereinbarten Zeitpunkt
an - bei Selbständigen und Freiberuflern auch vor der
siebten Woche - wird dasvereinbarte Tagegeld gezahlt. Die
Höhe des Tagegeldes bestimmt jeder Versicherte selbst
und kann so das volle Nettogehalt absichern.
Die Krankentagegeldversicherung ist auch als Zusatzversicherung
für gesetzlich Versicherte geeignet. Diese erhalten von
ihrer Krankenkasse ein Krankengeld, das 70 Prozent des Bruttoverdienstes,
maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes beträgt.
Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung kann die Differenz
ausgeglichen werden. Der Beitrag hängt neben der gewünschten
Höhe des Tagegeldes, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht
des Versicherten auch vom Beginn der Zahlung ab. Je später
die Tagegeldzahlung beginnen soll, um so niedriger ist der
monatliche Beitrag.
Pflegepflichtversicherung
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten
Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen
die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Nach
dem Prinzip ,,Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung"
müssen die privat Krankenversicherten die Pflegepflichtversicherung
bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
Die Leistungen aus dieser Versicherung sind für alle
Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund
wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem
Maße täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen
ist, erhält für die Pflege zu Hause einen Teil der
Kosten für die Betreuung durch eine Pflegekraft erstattet.
Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen,
wird ein Pflegegeld gezahlt. Außerdem werden während
des Urlaubs der pflegenden Angehörigen, bis zu einem
Höchstbetrag die Kosten einer Ersatzkraft einer
notwendigen teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege)
oder der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen
bezahlt. Auch für ständige Versorgung in Pflegeheimen
(vollstationäre Pflege) werden in Abhängigkeit des
Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit Leistungen gewährt.
Pflegezusatzversicherung
Die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung decken nicht
alle Kosten, die bei einer häuslichen Pflege oder in
Heimen anfallen. Wer im Fall der Pflege nicht auf seine Rente
oder sogar das eigene Vermögen zurückgreifen will,
kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.
Dabei kann zwischen zwei Formen gewählt werden: der Pflegetagegeld-
und der Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung
wird im Fall der Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld gezahlt.
Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Kosten, die
nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
verbleiben. Alle Steuerpflichtigen, die nach dem 31. Dezember
1957 geboren sind, können die Beiträge für
eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 € gesondert
geltend machen.
Wahl
der PKV und der Versicherungsgesellschaft (PKV-Vergleich)
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