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Problematik

Vor dem Urlaub und vor Auslandsreisen sollten Sie Ihren Versicherzungsschutz checken:

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AuslandsreiseKV

LangzeitauslandsKV

Sind Sie privat vollkrankenversichert, so informieren Sie sich bei Ihrer PKV, inwiefern Deckung im Ausland (i. d. R. automatisch eingeschlossen) besteht und welche Kostenübernahme genau versichert ist. Lassen Sie sich die explizite Definition der versicherten Kosten nennen und fragen ggf. nach der HBOT, für welche Anschlusstherapien geleistet wird und unter welchen Voraussetzungen ein medizinisch notwendiger Rücktransport versichert ist.

Fragen Sie nach der Definition des Tauchunfalls und ob bei Überschreiten von Tiefenbegrenzungen der Versicherungsschutz außer Kraft gesetzt wird.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so sollten Sie auf jeden Fall eine Auslandsreise-KV abschließen. Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung möglichst wenig Einschränkungen definiert. Die Definition Differenzkosten gegenüber der GKV reicht im Zweifelsfall nicht aus.

Es muß grundsätzlich der Ablauf bei einem Rücktransport geklärt sein. Es ist schon oft passiert, dass man auf den Kosten für den vorzeitigen Abbruch einer Tauchsafari trotz abgeschlossener Zusatzversicherung sitzen blieb, weil Keiner die notwendige Indikation des medizinisch notwendigen Rücktransportes per Ambulanzflug festgestellt hat. Viele der angebotenen Unfallversicherungen decken die Zusatzkosten (Rückflug oder Behandlung) entweder gar nicht oder nur zum Teil ab. Selbst sogenannte Spezialversicherungskonzepte weisen nicht immer die notwendigen Versicherungssummen für die Rückflugkosten (bspw. Malediven, Indonesien) auf. Dennoch sollte man seine genauen Versorgungslücken kennen und diese ggf. schließen:

Flugdienst
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