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Problematik
Vor dem Urlaub und vor Auslandsreisen sollten Sie Ihren Versicherzungsschutz
checken:
Sind Sie privat vollkrankenversichert,
so informieren Sie sich bei Ihrer PKV, inwiefern Deckung im
Ausland (i. d. R. automatisch eingeschlossen) besteht und
welche Kostenübernahme genau versichert ist. Lassen Sie
sich die explizite Definition der versicherten Kosten nennen
und fragen ggf. nach der HBOT, für welche Anschlusstherapien
geleistet wird und unter welchen Voraussetzungen ein medizinisch
notwendiger Rücktransport versichert ist.
Fragen Sie nach der Definition des Tauchunfalls und ob bei
Überschreiten von Tiefenbegrenzungen der Versicherungsschutz
außer Kraft gesetzt wird.
Fragen zur Privaten Krankenversicherung
Zum Krankenversicherungsvergleich
Sind Sie gesetzlich krankenversichert,
so sollten Sie auf jeden Fall eine Auslandsreise-KV abschließen.
Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung möglichst
wenig Einschränkungen definiert. Die Definition Differenzkosten
gegenüber der GKV reicht im Zweifelsfall nicht aus.
Es muß grundsätzlich der Ablauf bei einem Rücktransport
geklärt sein. Es ist schon oft passiert, dass man auf
den Kosten für den vorzeitigen Abbruch einer Tauchsafari
trotz abgeschlossener Zusatzversicherung sitzen blieb, weil
Keiner die notwendige Indikation des medizinisch notwendigen
Rücktransportes per Ambulanzflug festgestellt hat. Viele
der angebotenen Unfallversicherungen decken die Zusatzkosten
(Rückflug oder Behandlung) entweder gar nicht oder nur
zum Teil ab. Selbst sogenannte Spezialversicherungskonzepte
weisen nicht immer die notwendigen Versicherungssummen für
die Rückflugkosten (bspw. Malediven, Indonesien) auf.
Dennoch sollte man seine genauen Versorgungslücken kennen
und diese ggf. schließen:
Behandlungs-
/Transportkosten für den Tauchunfall im In- u. Ausland
Folgekosten
z. B. HBOT
Invalidität
und deren Folgen
eingeschränkte
Berufsfähigkeit /
Berufsunfähigkeit
Für
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