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Problematik
Das Problem der Übernahme der Kosten bei Tauchunfällen
ist bekanntlich zweidimensional:
Im Inland
Gesetzlich
Krankenversicherte können grundsätzlich nicht mit
der Übernahme der Kosten für eine Druckkammerbehandlung
rechnen (Urteil des Sozialgerichts Essen gültig zum 01.04.2001);
ersattungsfähig sind i.d.R. maximal nur stationäte
Erstbehandlung in einer Druckkammer im Rahmen der Erstversorgung
nach dem Tauchunfall, sofern sie vom Arzt als medizinsch notwendig
deklariert wird - ambulante Druckkammerbehandlung oder Folgebehandlungen
werden nicht übernommen; die Kostenübernahme für
eine HBOT
(hyperbare Sauerstofftherapie) kann gesetzlich nicht mehr
erfolgen.
Der
Tauchunfall fällt nicht unter die Definition des Unfallbegriffes
in einer Privaten Unfallversicherung.
Im Ausland
Bekannterweise
übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur (anteilig)
die Kosten für Behandlung in Ländern, mit denen
ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Rückflugkosten
sind grundsätzlich nicht versichert. ( Mehr
)
Zur Lösung gibt es grundsätzlich drei Ansätze
Eine
Taucherversicherung: Ein Kombi-Produkt analog zu einer
Auslandsreisekrankenversicherung, einer Tauchunfall und einer
Tauch-Krankenversicherung. Die
Leistung finden Sie hier ( ).
Diese Versicherung wird i.d.R. von Tauchern genutzt, die
nur einen Vertrag haben wollen, der ihre Taucherei über
das ganze Jahr (sowohl Tauchen im Maledivenurlaub als auch
an heimischen Seen) absichert.
Diese Versicherung beinhaltet eine Assistanceleistung, so
dass dem Kunden eine 24h-Helpline zur Verfügung steht.
Um Leistung zu erhalten, muss die Rettungskette nicht
über die Versicherungs-Helpline ausgelöst werden!
Der
Einbau in Versicherungsprodukte des alltäglichen Lebens:
Natürlich ist es aufwendiger, die Taucherei in mehreren
Versicherungen einzuschließen, als eine Kombiversicherung
abzuschließen. Unter Berücksichtung, dass ohnehin
Verträge wie Unfall- o. ä. als notwendig erachtet
und ggf. angeschlossen werden, kann man die vorstehende Problematik
auch mit folgender Kombination lösen:
A) Auslandsreise-Krankenversicherung, die u.a. alle notwendigen
Behandlungs- und Bergungskosten von Tauchunfällen absichert
( mehr
);
B) eine Unfallversicherung, die die Definition um den Tauchunfall
erweitert ( mehr
).
Der
Gruppenvertrag: Vereine (e.V.) oder auch Interessengemeinschaften
(IG), die keinem Verband angehören, können alle
Tauchrisiken über einen Gruppen-oder Rahmenvertrag absichern.
Für diese Clubs können wir gemäß den
jeweiligen Anforderungen einen Vertrag anbieten, in dem z.B.
die Kostenrisiken von Tauchunfällen, Haftpflichtansprüche
bei Ausbildung und das Tauch-Gerödel abgesichert werden.
Die Konditionen hängen von den individuellen Risiken
ab ( mehr
).
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