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Problematik

Das Problem der Übernahme der Kosten bei Tauchunfällen ist bekanntlich zweidimensional:

Im Inland

*Gesetzlich Krankenversicherte können grundsätzlich nicht mit der Übernahme der Kosten für eine Druckkammerbehandlung rechnen (Urteil des Sozialgerichts Essen gültig zum 01.04.2001); ersattungsfähig sind i.d.R. maximal nur stationäte Erstbehandlung in einer Druckkammer im Rahmen der Erstversorgung nach dem Tauchunfall, sofern sie vom Arzt als medizinsch notwendig deklariert wird - ambulante Druckkammerbehandlung oder Folgebehandlungen werden nicht übernommen; die Kostenübernahme für eine >>HBOT (hyperbare Sauerstofftherapie) kann gesetzlich nicht mehr erfolgen.

*Der Tauchunfall fällt nicht unter die Definition des Unfallbegriffes in einer Privaten Unfallversicherung.

Im Ausland

*Bekannterweise übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur (anteilig) die Kosten für Behandlung in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

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Zur Lösung gibt es grundsätzlich drei Ansätze

Diese Versicherung wird i.d.R. von Tauchern genutzt, die nur einen Vertrag haben wollen, der ihre Taucherei über das ganze Jahr (sowohl Tauchen im Maledivenurlaub als auch an heimischen Seen) absichert.

Diese Versicherung beinhaltet eine Assistanceleistung, so dass dem Kunden eine 24h-Helpline zur Verfügung steht. Um Leistung zu erhalten, muss die Rettungskette nicht über die Versicherungs-Helpline ausgelöst werden!

*Der Einbau in Versicherungsprodukte des alltäglichen Lebens: Natürlich ist es aufwendiger, die Taucherei in mehreren Versicherungen einzuschließen, als eine Kombiversicherung abzuschließen. Unter Berücksichtung, dass ohnehin Verträge wie Unfall- o. ä. als notwendig erachtet und ggf. angeschlossen werden, kann man die vorstehende Problematik auch mit folgender Kombination lösen:

A) Auslandsreise-Krankenversicherung, die u.a. alle notwendigen Behandlungs- und Bergungskosten von Tauchunfällen absichert (>>mehr …);

B) eine Unfallversicherung, die die Definition um den Tauchunfall erweitert (>>mehr …).

Der Gruppenvertrag: Vereine (e.V.) oder auch Interessengemeinschaften (IG), die keinem Verband angehören, können alle Tauchrisiken über einen Gruppen-oder Rahmenvertrag absichern.

Für diese Clubs können wir gemäß den jeweiligen Anforderungen einen Vertrag anbieten, in dem z.B. die Kostenrisiken von Tauchunfällen, Haftpflichtansprüche bei Ausbildung und das Tauch-Gerödel abgesichert werden.

Die Konditionen hängen von den individuellen Risiken ab (><mehr …).

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© / www.tauchversicherung.com, 28.02.2006