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Leistungsbeschreibung
Reisegepäck-Versicherung
Leistungsbeschreibung
Reisegepäck-Versicherung
(VB-ERV 2001, Teil D) für
aufgegebenes und mitgeführtes Gepäck
Entschädigung für aufgegebenes
Reisegepäck
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung bis zur Höhe
der Versicherungssumme
Für Ersatzkäufe zur Fortführung der Reise
bis zu EUR 500,-, wenn das Gepäck den Bestimmungsort
nicht am selben Tag erreicht wie die versicherte Person
Entschädigung für mitgeführtes Reisegepäck
bei
Strafbaren Handlungen Dritter, z.B. Diebstahl oder Raub
Unfällen des Transportmittels
Feuer und Elementarereignissen
Selbstbehalt: Nur bei Abschluss der Reisegepäck-Versicherung
als Einzeltarif trägt die versicherte Person gemäß
§ 4 Nr. 2 einen Selbstbehalt von EUR 50,- je Versicherungsfall
bei mitgeführtem Reisegepäck. Wird die Reisegepäck-Versicherung
mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung oder der
Reise-Krankenversicherung inklusive Soforthilfe-Versicherung
kombiniert, so entfällt der Selbstbehalt gemäß
§ 4 Nr. 2.
Versicherungssummen
für Einzelpersonen EUR 1.000,-
für Familien EUR 2.000,-
Wichtige Informationen zur Reisegepäck-Versicherung:
Geltungsbereich: Je nach gewähltem Tarif
Weltweit oder Europa
Was ist versichert?
Versichert ist das Reisegepäck des Versicherungsnehmers
und seiner mitreisenden Angehörigen, sofern diese Personen
mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
leben.
Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör
sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck
mit einem Drittel der Versicherungssumme versichert. Als
aufgegebenes Reisegepäck sind sie nicht versichert.
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