www.tauchversicherung.com
VersicherungenTierschutzKontakt
 
Berufs- inkl. Privathaftfpflicht
 
 
Tierschutzaktion
 

Benötigte Software:

Weiterführende Texte sind auf diesen Seiten teilweise als pdf-Dateien hinterlegt. Sie erkennen einen Link zu diesen Dateien an dem Zeichen .

Um diese Dateien anzuschauen benötigen Sie den Adobe Acrobat-Reader.

Klicken Sie auf das folgende Icon, um ihn kostenlos herunterzuladen.

Acrobat Reader herunterladen
 

Impressum

Disclaimer:

disclaimer
 

Leistungsbeschreibung

-- Reise-Krankversicherung mit Soforthilfe--

Leistungsbeschreibung

Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe (VB-ERV 2001, Teil C und Teil B)

Reise-Krankenversicherung (VB-ERV 2001, Teil C)

Heilbehandlung im Ausland (§ 2)

Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland wegen akut eingetretener Krankheiten und Unfallfolgen

Bei einer Frühgeburt werden die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bis EUR 50.000,- übernommen

Krankenrücktransport/Überführung (§ 3)

Ersatz der Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport (inkl. Ambulanzflug)

Bei Tod Kostenübernahme für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum Bestattungsort

Krankenhaustagegeld (§ 4)

Wahlweise Krankenhaustagegeld in Höhe von EUR 50,- pro Tag für maximal 30 Tage anstelle von Kostenersatz für die vollstationäre Heilbehandlung im Ausland. Das Wahlrecht ist unverzüglich bei Beginn der stationären Behandlung auszuüben

Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten bei vollstationärer Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland generell ein Krankenhaustagegeld in Höhe von EUR 50,- pro Tag für maximal 30 Tage

Selbstbehalt: Nur bei Abschluss der Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe als Einzeltarif trägt die versicherte Person gemäß § 2 Nr. 3 einen Selbstbehalt von EUR 50,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Wird die Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung oder der Reisegepäck-Versicherung kombiniert, so entfällt der Selbstbehalt gemäß § 2 Nr. 3.

Soforthilfe-Versicherung (VB-ERV 2001, Teil B)

Die Notrufzentrale der EUROPÄISCHEN hilft bei nachfolgenden Notfällen:

Notfall-Service bei Krankheit und Unfall (§ 2)

Informationen über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Reiseland vor und während der Reise

Übermittlung von Informationen zwischen Ärzten und Angehörigen

Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch (Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert

Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus bis EUR 15.000,-

Organisation eines Krankenrücktransportes (ggf. Ambulanzflug), wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

Arzneimittelversand (§ 3)

Beschaffung und Übersendung von notwendigen Arzneimitteln, die auf der Reise abhanden gekommen sind. Die Versandkosten werden übernommen.

Tod im Ausland (§ 4)

Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung zum Bestattungsort

Rückholung von Kindern (§ 5)

Organisation und Kostenübernahme für die Rückholung von Kindern unter 16 Jahren, wenn diese von der versicherten Person wegen Tod, Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht mehr betreut werden können.

Reiseabbuch/Verspätete Rückreise (§ 6)

Organisation (inkl. Rückruf durch den Rundfunk) und Ersatz der Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise aus versichertem Grund

Mehrkosten der Rückreise bei Entführung der versicherten Person oder des Reisebegleiters der versicherten Person bis EUR 10.000,-

Sonstige Notfälle (§ 7)

Hilfestellung bei der Umbuchung und Information Dritter bei Verspätung/Ausfall gebuchter Verkehrsmittel

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten/Reisegepäck

Kontaktaufnahme mit der Hausbank; ggf. Vorschuss bis EUR 1.500,-

Hilfe bei der Sperrung von Kreditkarten/Euroscheckkarten und bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten

Hilfe beim Auffinden von verloren gegangenem Reisegepäck, sofern eine Reisegepäck-Versicherung bei der EUROPÄISCHEN besteht

Bei Haft oder Haftandrohung

Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers

Verauslagung einer Strafkaution bis EUR 12.500,- und von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis EUR 2.500,-

Bei Unfall

Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis EUR 5.000,-

Wichtige Informationen zur Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe:

Geltungsbereich: Je nach gewähltem Tarif Weltweit oder Europa. Heilbehandlungskosten werden nur im Ausland übernommen. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.

Wichtig: Wird die Notrufzentrale nicht eingeschaltet (VB-ERV 2001, Teil B, § 8), müssen die daraus entstehenden Mehrkosten vom Versicherten ggf. selbst getragen werden.

| ^ ^ |
___________________
© / www.tauchversicherung.com, 28.02.2006