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Impressum

Disclaimer:

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Leistungsbeschreibung

-- Reiserücktrittskosten --

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Reiserücktrittskosten-Versicherung (VB-ERV 2001, Teil A, § 1-3)

Stornokosten-Schutz (§ 1 und § 2)

Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Seminarbeginn und Ersatz der Mehrkosten der Hinreise aus versichertem Grund

Mehrkosten-Schutz (§ 3)

Ersatz der Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise aus versichertem Grund

bei Elementarereignissen wie z. B. Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben oder Wirbelstürmen Erstattung der Mehrkosten eines verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis insgesamt EUR 5.000,-

Ohne Selbstbehalt: § 5 entfällt.

Wichtige Informationen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung:

Abschlussfrist: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann als Einzelversicherung oder im Paket bei Buchung der Reise, muss jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.

Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch:

die versicherte Person

Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person

Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens sechs Personen.

Versicherte Gründe sind z. B.:

Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod Impfunverträglichkeit

Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist

Schaden am Eigentum des Versicherten oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten

Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst

Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen

Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person

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© / www.tauchversicherung.com, 28.02.2006