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Leistungsbeschreibung
Reiserücktrittskosten 
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Reiserücktrittskosten-Versicherung
(VB-ERV 2001, Teil A, § 1-3)
Stornokosten-Schutz (§
1 und § 2)
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt
vor Reiseantritt bzw. Seminarbeginn und Ersatz der Mehrkosten
der Hinreise aus versichertem Grund
Mehrkosten-Schutz (§
3)
Ersatz der Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch
oder verspäteter Rückreise aus versichertem Grund
bei Elementarereignissen wie z. B. Überschwemmungen,
Lawinen, Erdbeben oder Wirbelstürmen Erstattung der
Mehrkosten eines verlängerten Aufenthalts und der Rückreise
bis insgesamt EUR 5.000,-
Ohne Selbstbehalt: § 5 entfällt.
Wichtige Informationen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Abschlussfrist: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung
kann als Einzelversicherung oder im Paket bei Buchung der
Reise, muss jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann ausgelöst
werden durch:
die versicherte Person
Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten)
der versicherten Person
Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder
pflegebedürftige Angehörige betreuen
Mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige)
Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine
Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis
besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei
gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens
sechs Personen.
Versicherte Gründe sind
z. B.:
Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
Schaden am Eigentum des Versicherten oder einer Risikoperson
infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren
Handlungen eines Dritten
Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung
nach Arbeitslosigkeit
Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer
Wehrübung oder zum Zivildienst
Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit
eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person
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