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Impressum

Disclaimer:

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Leistungsbeschreibung

-- RundumSorglos-Schutz --

Reiserücktrittskosten-Versicherung inkl. Mehrkosten-Schutz

Reise-Krankenversicherung inkl. Soforthilfe-Versicherung

Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: Einzelperson EUR 1.000,-; Familie EUR 2.000,-

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Reiserücktrittskosten-Versicherung (VB-ERV 2001, Teil A, §§ 1-3)

Stornokosten-Schutz (§ 1 und § 2): Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Seminarbeginn und Ersatz der Mehrkosten der Hinreise aus versichertem Grund

Mehrkosten-Schutz (§ 3): Ersatz der Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise aus versichertem Grund

bei Elementarereignissen wie z. B. Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben oder Wirbelstürmen Erstattung der Mehrkosten eines verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis insgesamt EUR 5.000,-

Ohne Selbstbehalt: § 5 entfällt.

Wichtige Informationen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung:

Abschlussfrist: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann als Einzelversicherung oder im Paket bei Buchung der Reise, muss jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.

Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch:

die versicherte Person

Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person

Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens sechs Personen.

Versicherte Gründe sind z. B.:

Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod

Impfunverträglichkeit

Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist

Schaden am Eigentum des Versicherten oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten

Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst

Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen

Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person

Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe (VB-ERV 2001, Teil C und Teil B)

Reise-Krankenversicherung (VB-ERV 2001, Teil C)

Heilbehandlung im Ausland (§ 2)

Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland wegen akut eingetretener Krankheiten oder Unfallfolgen

Bei einer Frühgeburt werden die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bis EUR 50.000,- übernommen

Krankenrücktransport/Überführung (§ 3)

Ersatz der Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport (inkl. Ambulanzflug)

Bei Tod Kostenübernahme für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum Bestattungsort

Krankenhaustagegeld (§ 4)

Wahlweise Krankenhaustagegeld in Höhe von EUR 50,- pro Tag für maximal 30 Tage anstelle von Kostenersatz für die vollstationäre Heilbehandlung im Ausland. Das Wahlrecht ist unverzüglich bei Beginn der stationären Behandlung auszuüben

Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten bei vollstationärer Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland generell ein Krankenhaustagegeld in Höhe von EUR 50,- pro Tag für maximal 30 Tage

Selbstbehalt: Nur bei Abschluss der Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe als Einzeltarif trägt die versicherte Person gemäß § 2 Nr. 3 einen Selbstbehalt von EUR 50,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Wird die Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung oder der Reisegepäck-Versicherung kombiniert, so entfällt der Selbstbehalt gemäß § 2 Nr. 3.

Soforthilfe-Versicherung (VB-ERV 2001, Teil B)

Die Notruf-Zentrale der EUROPÄISCHEN hilft bei nachfolgenden Notfällen:

Notfall-Service bei Krankheit und Unfall (§ 2)

Informationen über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Reiseland vor und während der Reise

Übermittlung von Informationen zwischen Ärzten und Angehörigen

Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch (Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert

Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus bis EUR 15.000,-

Organisation eines Krankenrücktransportes (ggf. Ambulanzflug), wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

Arzneimittelversand (§ 3)

Beschaffung und Übersendung von notwendigen Arzneimitteln, die auf der Reise abhanden gekommen sind. Die Versandkosten werden übernommen

Tod im Ausland (§ 4)

Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung zum Bestattungsort

Rückholung von Kindern (§ 5)

Organisation und Kostenübernahme für die Rückholung von Kindern unter 16 Jahren, wenn diese von der versicherten Person wegen Tod, Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht mehr betreut werden können.

Reiseabbruch/Verspätete Rückreise (§ 6)

Organisation (inkl. Rückruf durch den Rundfunk) und Ersatz der Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise aus versichertem Grund

Mehrkosten der Rückreise bei Entführung der versicherten Person oder des Reisebegleiters der versicherten Person bis EUR 10.000,-

Sonstige Notfälle (§ 7)

Hilfestellung bei der Umbuchung und Information Dritter bei Verspätung/Ausfall gebuchter Verkehrsmittel

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten/Reisegepäck

Kontaktaufnahme mit der Hausbank; ggf. Vorschuss bis EUR 1.500,-

Hilfe bei der Sperrung von Kreditkarten/Euroscheckkarten und bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten

Hilfe beim Auffinden von verloren gegangenem Reisegepäck, sofern eine Reisegepäck-Versicherung bei der EUROPÄISCHEN besteht

Bei Haft oder Haftandrohung

Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers

Verauslagung einer Strafkaution bis EUR 12.500,- und von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis EUR 2.500,-

Bei Unfall

Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis EUR 5.000,-

Wichtige Informationen zur Reise-Krankenversicherung inklusive Soforthilfe-Versicherung

Geltungsbereich: Je nach gewähltem Tarif Weltweit oder Europa. Heilbehandlungskosten werden nur im Ausland übernommen. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.

Wichtig: Wird die Notrufzentrale nicht eingeschaltet (VB-ERV 2001, Teil B, § 8), müssen die daraus entstehenden Mehrkosten vom Versicherten ggf. selbst getragen werden.

Reisegepäck-Versicherung (VB-ERV 2001, Teil D) für aufgegebenes und mitgeführtes Gepäck

Entschädigung für aufgegebenes Reisegepäck

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung bis zur Höhe der Versicherungssumme

Für Ersatzkäufe zur Fortführung der Reise bis zu EUR 500,-, wenn das Gepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag erreicht wie die versicherte Person

Entschädigung für mitgeführtes Reisegepäck bei

Strafbaren Handlungen Dritter, z.B. Diebstahl oder Raub

Unfällen des Transportmittels

Feuer und Elementarereignissen

Selbstbehalt: Nur bei Abschluss der Reisegepäck-Versicherung als Einzeltarif trägt die versicherte Person gemäß § 4 Nr. 2 einen Selbstbehalt von EUR 50,- je Versicherungsfall bei mitgeführtem Reisegepäck. Wird die Reisegepäck-Versicherung mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung oder der Reise-Krankenversicherung inklusive Soforthilfe-Versicherung kombiniert, so entfällt der Selbstbehalt gemäß § 4 Nr. 2.

Versicherungssummen

für Einzelpersonen EUR 1.000,-

für Familien EUR 2.000,-

Wichtige Informationen zur Reisegepäck-Versicherung:

Geltungsbereich: Je nach gewähltem Tarif Weltweit oder Europa

Was ist versichert?

Versichert ist das Reisegepäck des Versicherungsnehmers und seiner mitreisenden Angehörigen, sofern diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.

Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck mit einem Drittel der Versicherungssumme versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind sie nicht versichert.

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© / www.tauchversicherung.com, 28.02.2006