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Leistungsbeschreibung
RundumSorglos-Schutz 
Reiserücktrittskosten-Versicherung
inkl. Mehrkosten-Schutz
Reise-Krankenversicherung
inkl. Soforthilfe-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssummen: Einzelperson EUR 1.000,-; Familie
EUR 2.000,-
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Reiserücktrittskosten-Versicherung
(VB-ERV 2001, Teil A, §§ 1-3)
Stornokosten-Schutz (§
1 und § 2): Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei
Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Seminarbeginn und Ersatz
der Mehrkosten der Hinreise aus versichertem Grund
Mehrkosten-Schutz (§
3): Ersatz der Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch
oder verspäteter Rückreise aus versichertem Grund
bei Elementarereignissen wie z. B. Überschwemmungen,
Lawinen, Erdbeben oder Wirbelstürmen Erstattung der Mehrkosten
eines verlängerten Aufenthalts und der Rückreise
bis insgesamt EUR 5.000,-
Ohne Selbstbehalt: § 5 entfällt.
Wichtige Informationen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Abschlussfrist: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung
kann als Einzelversicherung oder im Paket bei Buchung der
Reise, muss jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann ausgelöst
werden durch:
die versicherte Person
Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten)
der versicherten Person
Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder
pflegebedürftige Angehörige betreuen
Mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige)
Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine
Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis
besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei
gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens
sechs Personen.
Versicherte Gründe
sind z. B.:
Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
Schaden am Eigentum des Versicherten oder einer Risikoperson
infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren
Handlungen eines Dritten
Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung
nach Arbeitslosigkeit
Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer
Wehrübung oder zum Zivildienst
Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit
eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person
Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe (VB-ERV 2001,
Teil C und Teil B)
Reise-Krankenversicherung (VB-ERV 2001, Teil C)
Heilbehandlung im Ausland
(§ 2)
Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre
Heilbehandlung im Ausland wegen akut eingetretener Krankheiten
oder Unfallfolgen
Bei einer Frühgeburt werden die Kosten der im Ausland
notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bis
EUR 50.000,- übernommen
Krankenrücktransport/Überführung
(§ 3)
Ersatz der Kosten für einen medizinisch sinnvollen
Krankenrücktransport (inkl. Ambulanzflug)
Bei Tod Kostenübernahme für die Bestattung im
Ausland oder die Überführung zum Bestattungsort
Krankenhaustagegeld (§
4)
Wahlweise Krankenhaustagegeld in Höhe von EUR 50,-
pro Tag für maximal 30 Tage anstelle von Kostenersatz
für die vollstationäre Heilbehandlung im Ausland.
Das Wahlrecht ist unverzüglich bei Beginn der stationären
Behandlung auszuüben
Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland erhalten bei vollstationärer Heilbehandlung
in der Bundesrepublik Deutschland generell ein Krankenhaustagegeld
in Höhe von EUR 50,- pro Tag für maximal 30 Tage
Selbstbehalt: Nur bei Abschluss der Reise-Krankenversicherung
mit Soforthilfe als Einzeltarif trägt die versicherte
Person gemäß § 2 Nr. 3 einen Selbstbehalt
von EUR 50,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten
im Ausland. Wird die Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe
mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung oder der
Reisegepäck-Versicherung kombiniert, so entfällt
der Selbstbehalt gemäß § 2 Nr. 3.
Soforthilfe-Versicherung (VB-ERV
2001, Teil B)
Die Notruf-Zentrale der EUROPÄISCHEN
hilft bei nachfolgenden Notfällen:
Notfall-Service bei Krankheit
und Unfall (§ 2)
Informationen über Möglichkeiten der ärztlichen
Versorgung im Reiseland vor und während der Reise
Übermittlung von Informationen zwischen Ärzten
und Angehörigen
Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch
(Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt
länger als fünf Tage dauert
Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus bis EUR
15.000,-
Organisation eines Krankenrücktransportes (ggf. Ambulanzflug),
wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
Arzneimittelversand (§
3)
Beschaffung und Übersendung von notwendigen Arzneimitteln,
die auf der Reise abhanden gekommen sind. Die Versandkosten
werden übernommen
Tod im Ausland (§
4)
Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung
zum Bestattungsort
Rückholung von Kindern
(§ 5)
Organisation und Kostenübernahme für die Rückholung
von Kindern unter 16 Jahren, wenn diese von der versicherten
Person wegen Tod, Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung
nicht mehr betreut werden können.
Reiseabbruch/Verspätete
Rückreise (§ 6)
Organisation (inkl. Rückruf durch den Rundfunk) und
Ersatz der Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch
oder verspäteter Rückreise aus versichertem Grund
Mehrkosten der Rückreise bei Entführung der
versicherten Person oder des Reisebegleiters der versicherten
Person bis EUR 10.000,-
Sonstige Notfälle (§
7)
Hilfestellung bei der Umbuchung und Information Dritter
bei Verspätung/Ausfall gebuchter Verkehrsmittel
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten/Reisegepäck
Kontaktaufnahme mit der Hausbank; ggf. Vorschuss bis EUR
1.500,-
Hilfe bei der Sperrung von Kreditkarten/Euroscheckkarten
und bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten
Hilfe beim Auffinden von verloren gegangenem Reisegepäck,
sofern eine Reisegepäck-Versicherung bei der EUROPÄISCHEN
besteht
Bei Haft oder Haftandrohung
Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
Verauslagung einer Strafkaution bis EUR 12.500,- und von
Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis EUR 2.500,-
Bei Unfall
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis EUR 5.000,-
Wichtige Informationen zur Reise-Krankenversicherung
inklusive Soforthilfe-Versicherung
Geltungsbereich: Je nach gewähltem Tarif
Weltweit oder Europa. Heilbehandlungskosten werden nur im
Ausland übernommen. Als Ausland gilt nicht das Land,
in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz
hat.
Wichtig: Wird die Notrufzentrale nicht eingeschaltet
(VB-ERV 2001, Teil B, § 8), müssen die daraus
entstehenden Mehrkosten vom Versicherten ggf. selbst getragen
werden.
Reisegepäck-Versicherung
(VB-ERV 2001, Teil D) für aufgegebenes und mitgeführtes
Gepäck
Entschädigung für aufgegebenes
Reisegepäck
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung bis zur Höhe
der Versicherungssumme
Für Ersatzkäufe zur Fortführung der Reise
bis zu EUR 500,-, wenn das Gepäck den Bestimmungsort
nicht am selben Tag erreicht wie die versicherte Person
Entschädigung für mitgeführtes Reisegepäck
bei
Strafbaren Handlungen Dritter, z.B. Diebstahl oder Raub
Unfällen des Transportmittels
Feuer und Elementarereignissen
Selbstbehalt: Nur bei Abschluss der Reisegepäck-Versicherung
als Einzeltarif trägt die versicherte Person gemäß
§ 4 Nr. 2 einen Selbstbehalt von EUR 50,- je Versicherungsfall
bei mitgeführtem Reisegepäck. Wird die Reisegepäck-Versicherung
mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung oder der
Reise-Krankenversicherung inklusive Soforthilfe-Versicherung
kombiniert, so entfällt der Selbstbehalt gemäß
§ 4 Nr. 2.
Versicherungssummen
für Einzelpersonen EUR 1.000,-
für Familien EUR 2.000,-
Wichtige Informationen zur Reisegepäck-Versicherung:
Geltungsbereich: Je nach gewähltem Tarif
Weltweit oder Europa
Was ist versichert?
Versichert ist das Reisegepäck des Versicherungsnehmers
und seiner mitreisenden Angehörigen, sofern diese Personen
mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
leben.
Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör
sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck
mit einem Drittel der Versicherungssumme versichert. Als
aufgegebenes Reisegepäck sind sie nicht versichert.
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