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Wichtige Hinweise zum Online-Antrag
Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, online
Versicherungsschutz in Form einer Berufshaftpflichtversicherung
für Tauchlehrer zu beantragen.
Die Beantragung von Versicherungsschutz über das Internet sollte nur erfolgen,
wenn Sie auf eine Beratung vollständig verzichten können
und wollen.
Im Schadenfall stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung,
können aber auf Grund der beratungslosen Beantragung für
Deckungsfehler nicht haften. Bitte klären Sie - im eigenen
Interesse - Ihre Fragen zum Produkt oder zumgeeigneten Versicherungsschutz
vorher mit uns ab, am einfachsten telefonisch (0201-2688-90). Die
Vertragsbedingungen werden Ihnen - sofern das jeweilige Versicherungsunternehmen den beantragten Versicherungsschutz bestätigt und dokumentiert - zusammen mit dem Versicherungsschein
übersandt - auf Wunsch jedoch auch früher ausgehändigt.
Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen können Sie
dem Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages widersprechen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufes. Auf dieses Widerspruchsrecht wird bei Übersendung
nochmals gesondert hingewiesen.
Auf den beantragten Versicherungsvertrag findet deutsches Recht,
insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz ergänzend zu den
vertraglichen Vereinbarungen Anwendung, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart ist.
Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
gegen den Versicherer bei dem zuständigen Gericht am Sitz des
Versicherers geltend machen. Der Versicherer kann Ansprüche
aus dem Versicherungsvertrag an dem für den Wohnsitz, den Sitz
oder die Niederlassung des Versicherungsnehmers örtlich zuständigen
geltend machen.
Beschwerden kann der Versicherungsnehmer an den Versicherer oder
an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Ludwigkirchplatz
3-4, 10719 Berlin richten.
Bitte beachten Sie desweiteren:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Deckungsauftrages
durch den Versicherer. Der beantragte Versicherungsschutz tritt
erst dann in Kraft, wenn dies durch die Policenzusendung dokumentiert
wird und eine gültige, einlösbare Einzugsermächtigung
erteilt wurde. Innerhalb kurzer Zeit geht Ihnen eine Bestätigungsmail
dieses Deckungsauftrages an die von Ihnen genannte e-mail-Adresse
zu; diese Bestätigungsmail ist noch keine Deckungszusage!
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Mail noch
einmal im eigenen Interesse.
Wenn Sie auf Grund eines kurzfristig benötigten Versicherungsschutzes
nicht auf den Policenversand, der i. d. R. innerhalb einer
Woche erfolgt, in Einzelfällen, gerade bei Auftritt technischer
Schwierigkeiten, jedoch auch länger dauern kann, warten
können, beantragen wir für Sie beim Versicherer
gerne eine vorläufige Deckungszusage, bitte geben Sie
uns in diesem Fall einfach separat telefonisch (0201-2688-90)
oder per e-mail (info@tauchversicherung.com)
oder Fax (0201-2688-80) Bescheid.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben im folgenden Formular wahrheitsgemäß
und vollständig zu erteilen.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben gefährden Sie
Ihren Versicherungsschutz ! Wenn Sie vorab in Erfahrung bringen
möchten, ob eine Annahme auf Grund etwaiger Vorschäden
voraussichtlich vom Versicherer abgelehnt werden wird bitten wir
um Ihre kurze Nachricht; wir klären dann den Sachverhalt vorab
mit dem Versicherer.
Ich habe die vorstehenden Hinweise
gelesen, verstanden und akzeptiere diese.
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